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Behördenleitfaden

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

erforderliche Dokumente:

  • Antrag beim zuständigen Gemeindeamt (Bürgermeister)
  • Auskünfte erteilt der/die zuständige Bearbeiter(in) der jeweiligen BH.

Genehmigung von ZELTFESTEN ("nicht ortsfesten Betriebsstätten")

erforderliche Dokumente:

  • Antrag
  • ziviltechnische Abnahmebefunde über die wiederkehrende Überprüfung   des Zeltes, des Tanzbodens und der Musikbühne.

Für die sonstigen noch erforderlichen Unterlagen informieren Sie der/die zuständige Bearbeiter(in).

Antragstellung mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung.

 

Gebühren:
€ 13,00 Stempelgebühr
€   3,60 Stempelgebühr, pro Beilage 

Erledigungsdauer:
1 Woche nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens betreffend die Genehmigungen der orts- bzw. der nicht ortsfesten Betriebsstätten.

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"Feiern im schönen Rahmen"
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