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Nützliche Links - alle Bezirkshauptmannschaften der Steiermark


Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

erforderliche Dokumente:
- Antrag beim zuständigen Gemeindeamt (Bürgermeister)
- Auskünfte erteilt der/die zuständige Bearbeiter(in) der jeweiligen BH.

Genehmigung von ZELTFESTEN ("nicht ortsfesten Betriebsstätten")

erforderliche Dokumente:
- Antrag
- ziviltechnische Abnahmebefunde über die wiederkehrende Überprüfung   des Zeltes, des Tanzbodens und der Musikbühne.

Für die sonstigen noch erforderlichen Unterlagen informieren Sie der/die zuständigeBearbeiter(in).

Antragstellung mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung.

Gebühren:
€ 13,00 Stempelgebühr
€   3,60 Stempelgebühr, pro Beilage (max. 3 x € 21,80)

Erledigungsdauer:
1 Woche nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens betreffend die Genehmigungen der orts- bzw. der nicht ortsfesten Betriebsstätten.