Zelte und Zubehör
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¤ Behördenwegweiser für Veranstaltungen ¤
Nützliche Links - alle Bezirkshauptmannschaften der Steiermark
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
erforderliche Dokumente:
- Antrag beim zuständigen Gemeindeamt (Bürgermeister)
- Auskünfte erteilt der/die zuständige Bearbeiter(in) der jeweiligen BH.
Genehmigung von ZELTFESTEN ("nicht ortsfesten Betriebsstätten")
erforderliche Dokumente:
- Antrag
- ziviltechnische Abnahmebefunde über die wiederkehrende Überprüfung des Zeltes, des Tanzbodens und der Musikbühne.
Für die sonstigen noch erforderlichen Unterlagen informieren Sie der/die zuständigeBearbeiter(in).
Antragstellung mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung.
Gebühren:
€ 13,00 Stempelgebühr
€ 3,60 Stempelgebühr, pro Beilage (max. 3 x € 21,80)
Erledigungsdauer:
1 Woche nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens betreffend die Genehmigungen der orts- bzw. der nicht ortsfesten Betriebsstätten.
e-mail:
zelte-trauner@aon.at